AGB

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen des Kaba­retts in der Orgel­fa­brik

„Die Spie­gel­fech­ter e.V.“
Amt­hau­stra­ße 17–19 76227 Karls­ru­he

1. Gel­tungs­be­reich

Die all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen regeln die Bezie­hun­gen zwi­schen dem Ver­ein Kaba­rett die Spie­gel­fech­ter e.V. (im Fol­gen­den Kaba­rett genannt) und Ihren Besu­chern und sind Bestand­teil des Ver­tra­ges zwi­schen ihnen.
1.2. Die all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für die Ver­an­stal­tun­gen des Kaba­retts bzw. für Gemein­schafts­ver­an­stal­tun­gen mit ande­ren Part­nern. Inso­weit gel­ten sie aus­schließ­lich.
Sie gel­ten nicht für Ver­an­stal­tun­gen Drit­ter in den Räu­men des Kaba­retts.

2. Öff­nungs­zei­ten

Das Ver­kaufs­bü­ro des Kaba­retts ist Mon­tags ab 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr, geöffnet.Bei Ver­an­stal­tun­gen außer­halb die­ser Zei­ten öff­net die Kas­se 1 Stun­de vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn.

2.2. Die Öff­nungs­zei­ten des Ver­kaufs­bü­ros wer­den durch Aus­hang und Publi­ka­tio­nen des Kaba­retts bekannt gemacht.

3. Ein­tritts­prei­se

Für die Ver­an­stal­tun­gen des Kaba­retts gibt es ver­schie­de­ne Prei­se, und unter­schied­li­che Preis­grup­pen. Die Zuord­nung einer Ver­an­stal­tung zu den ein­zel­nen Preis­ka­te­go­rien, Son­der­prei­sen etc. wird in den Publi­ka­tio­nen des Kaba­retts bekannt gege­ben. Ermä­ßi­gun­gen, Rabat­te, Boni o.ä. wer­den aus­schließ­lich durch das Kaba­rett gewährt. Es kann immer nur eine Ermä­ßi­gung aner­kannt wer­den.
Ver­an­stal­tun­gen, bei denen Ermä­ßi­gun­gen gewährt wer­den, wer­den in den
Publi­ka­tio­nen des Kaba­retts bekannt gemacht. Im Ser­vice­teil der Pro­gramm­über­sicht ist ver­öf­fent­licht, wer zum ermä­ßi­gungs­be­rech­tig­ten Per­so­nen­kreis gehört. Die Ermä­ßi­gungs­be­rech­ti­gung sowie die ermä­ßig­te Ein­tritts­kar­te sind beim Ein­lass zur Ver­an­stal­tung unauf­ge­for­dert vor­zu­zei­gen.

4. Zah­lungs­mit­tel

Der Ver­kauf von Ein­tritts­kar­ten, Geschenk­gut­schei­nen und Ver­kaufs­wa­ren erfolgt gegen Bar­zah­lung.
Reser­vier­te Ein­tritts­kar­ten kön­nen auch durch Über­wei­sung (Kar­ten­preis zuzüg­lich 2 Euro (Bear­bei­tungs­ge­bühr & Por­to) an das Kaba­rett bezahlt wer­den. Nach Zah­lungs­ein­gang wer­den die Ein­tritts­kar­ten an eine vom Käu­fer ange­ge­be­ne Post­an­schrift auf eige­nes Risi­ko ver­sandt.

5. Vor­ver­kauf

5.1. Vor­ver­kauf in dem Ver­kaufs­bü­ro
Der freie Vor­ver­kauf in dem Ver­kaufs­bü­ro beginnt für die Ver­an­stal­tun­gen mit der Bekannt­ga­be im Inter­net und in den kaba­rett­eig­nen Publi­ka­tio­nen. Bis 14 Tage vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn gilt der Kar­ten­ver­kauf bzw. die Reser­vie­rung vor­be­halt­lich etwa­iger Spiel­plan­än­de­run­gen. Das Kaba­rett weist dar­auf hin, dass für den frei­en Vor­ver­kauf durch bestehen­de Ver­pflich­tun­gen, geschäfts­po­li­ti­sche Ent­schei­dun­gen und schrift­li­che Kar­ten­be­stel­lun­gen das Ange­bot begrenzt sein kann. Das Kaba­rett weist fer­ner dar­auf hin, dass bei ein­zel­nen Ver­an­stal­tun­gen kein frei­er Kar­ten­vor­ver­kauf statt­fin­det oder bereits im Vor­ver­kauf befin­den­de Ver­an­stal­tun­gen für den frei­en Ver­kauf wie­der gesperrt wer­den kön­nen. Dies wird für die jewei­li­ge Ver­an­stal­tung in den Ver­öf­fent­li­chun­gen des Kaba­retts ange­zeigt. Im Übri­gen kann bei zu erwar­ten­der star­ker Nach­fra­ge die Kar­ten­ab­ga­be für eine Ver­an­stal­tung oder eine Serie von Ver­an­stal­tun­gen je Käu­fer begrenzt wer­den. Ein­zel­hei­ten kön­nen durch geson­der­ten Aus­hang gere­gelt wer­den.

5.2 Tele­fo­ni­sche Bestel­lun­gen
Mit Beginn des frei­en Vor­ver­kaufs kön­nen Ein­tritts­kar­ten auch tele­fo­nisch im
Ver­kaufs­bü­ro bestellt wer­den. Bestell­te Karten müs­sen inner­halb von 4 Wochen nach Bestell­ein­gang bzw. bis zum ver­ein­bar­ten Abhol­ter­min abge­holt, bzw. ent­spre­chend den Ver­ein­ba­run­gen bezahlt sein.

Bei Bestel­lun­gen über 10 Karten ist eine schrift­li­che Bestä­ti­gung der Bestel­lung not­wen­dig.

Fällt der ver­ein­bar­te Abhol­ter­min auf den Ver­an­stal­tungs­tag müs­sen die Karten bis spä­tes­tens 30 Minu­ten vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn im Ver­kaufs­bü­ro abge­holt wer­den.

6. Kar­ten­re­ser­vie­run­gen

6.1. Bear­bei­tung von Reser­vie­rungs­an­fra­gen
Reser­vie­rungs­an­fra­gen kön­nen tele­fo­nisch und schrift­lich (per Brief, Fax, E‑Mail oder Bestell­mas­ke auf unse­ren Inter­net­sei­ten) vor­ge­nom­men wer­den. Die Reser­vie­rungs­an­fra­gen wer­den für die ver­öf­fent­lich­ten Ver­an­stal­tun­gen ent­ge­gen­ge­nom­men und nach dem Post­ein­gang bear­bei­tet. Wenn Ein­tritts­kar­ten nicht reser­viert wer­den kön­nen, erhält der Bestel­ler eine ent­spre­chen­de schrift­li­che Benach­rich­ti­gung. Sofern die gewünsch­ten oder ersatz­wei­se in Fra­ge kom­men­den Karten ver­füg­bar sind, erhält der Bestel­ler eine Reser­vie­rungs­be­stä­ti­gung mit Anga­be des Prei­ses, des Zah­lungs­we­ges und der Reser­vie­rungs­frist.
Im Kaba­rett gilt freie Platz­wahl — fes­te Sitz­plät­ze kön­nen daher nicht reser­viert weden.

6.2. Zah­lung
Sobald der gefor­der­te Betrag inner­halb der in der Reser­vie­rungs­be­stä­ti­gung genann­ten Zah­lungs­frist auf dem Kon­to des Kaba­retts ein­ge­gan­gen ist bzw. im Ver­kaufs­bü­ro bezahlt wor­den ist, wer­den die Karten dem Kun­den auf eige­ne Gefahr auf dem Post­weg zuge­sandt bzw. kön­nen bei Ver­ein­ba­rung bis zum Ver­an­stal­tungs­tag, spä­tes­tens 30 Minu­ten vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn, im Ver­kaufs­bü­ro abge­holt wer­den.

6.3. Rück­tritt, Fol­gen ver­spä­te­ter Zah­lung
Der Kun­de kann inner­halb der ihm mit­ge­teil­ten Reser­vie­rungs­frist durch schrift­li­che Mit­tei­lung im Ver­kaufs­bü­ro sei­ne Reser­vie­rung zurück­neh­men.
Bei ver­spä­te­tem Zah­lungs­ein­gang oder nicht recht­zei­ti­ger Bezah­lung im Ver­kaufs­bü­ro ver­gibt das Kaba­rett die Ein­tritts­kar­ten ander­wei­tig. Ein gezahl­ter Betrag (Kar­ten­preis ohne Rech­nungs­ge­bühr) wird erstat­tet.

7. Sons­ti­ge Rege­lun­gen

7.1. Kar­ten­ver­lust
Für in Ver­lust gera­te­ne Ein­tritts­kar­ten wird vom Kaba­rett grund­sätz­lich kein Ersatz geleis­tet. Bei Kar­ten­ver­lust stellt das Kaba­rett nur dann eine Ersatz­kar­te aus, wenn der Betref­fen­de glaub­haft nach­wei­sen kann, wel­che Karten er gekauft hat. Es gilt die Ori­gi­nal­kar­te vor der Ersatz­kar­te.

7.2. Umtausch und Rück­nah­me von Karten
Es besteht kein Anspruch zur Rück­nah­me oder Umtausch von Karten und
Geschenk­gut­schei­nen, aus­ge­nom­men die ange­setz­te Ver­an­stal­tung fällt aus.
Ins­be­son­de­re blei­ben Ände­run­gen inner­halb des Pro­gramms und Umbe­set­zun­gen (ins­be­son­de­re von Dar­stel­lern und Musi­kern) vor­be­hal­ten und begrün­den kei­nen Anspruch zur Rück­nah­me oder Umtausch von Karten. Eben­so besteht bei vom Besu­cher emp­fun­de­ner „man­geln­der künst­le­ri­scher Qua­li­tät “ kein Anspruch zur Rück­nah­me oder Umtausch von Karten.

7.3. Wei­ter­ga­be von Ein­tritts­kar­ten, Haf­tung für Prei­se Drit­ter
Der gewerbs­mä­ßi­ge Wei­ter­ver­kauf von Ein­tritts­kar­ten ist nicht gestat­tet. Das Anbie­ten bzw. Ver­kau­fen von Ein­tritts­kar­ten im Ver­kaufs­bü­ro des Kaba­retts ist nicht gestat­tet.
Das Kaba­rett haf­tet den Besu­chern gegen­über nicht für Leis­tun­gen und Prei­se von Rei­se­ver­an­stal­tern bzw. ande­ren Kar­ten­an­bie­tern.

7.4. Geschenk­gut­schei­ne
Ein vom Kaba­rett ver­kauf­ter Geschenk­gut­schein hat die Gül­tig­keit von drei Jah­ren (Aus­tel­lungs­da­tum sie­he Auf­druck) und kann im Ver­kaufs­bü­ro des Kaba­rett gegen eine Ein­tritts­kar­te für den Besuch einer Ver­an­stal­tung im Kaba­rett in der Orgel­fa­brik ein­ge­tauscht wer­den. Eine teil­wei­se oder voll­stän­di­ge Aus- und Rück­zah­lung ist nicht mög­lich. Über­steigt der Kar­ten­preis den Wert des Gut­scheins ist er durch Zuzah­lung aus­zu­glei­chen.

7.5. Ermä­ßi­gung, Son­der­kon­di­tio­nen, Bonus­kar­ten
Das Kaba­rett gewährt in bestimm­ten Umfang und unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen Ermä­ßi­gung auf den Kar­ten­preis. Die Gül­tig­keit der Son­der­kon­di­tio­nen und Bonus­kar­ten wird in den fir­men­ei­ge­nen Publi­ka­tio­nen bekannt gege­ben bzw. auf den Berech­ti­gungs­schei­nen ver­merkt.

7.6. Ver­an­stal­tungs­aus­fall, Ver­an­stal­tungs­ab­bruch
Fällt eine Ver­an­stal­tung aus oder wird die­se aus dem frei­en Kar­ten­ver­kauf wie­der her­aus­ge­nom­men, wer­den ein oder meh­re­re Ersatz­ter­mi­ne ange­bo­ten. Kön­nen die ange­bo­te­nen Ersatz­ter­mi­ne nicht wahr­ge­nom­men wer­den oder ist kein Ersatz­ter­min mög­lich, wer­den die Ein­tritts­kar­ten zurück­ge­kauft. Wei­te­re Auf­wen­dun­gen des Besu­chers wer­den nicht ersetzt, es sei denn, das Kaba­rett hat den Vor­stel­lungs­aus­fall vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig ver­ur­sacht. Der Anspruch ist inner­halb von 14 Tagen nach Benach­rich­ti­gung durch das Kaba­rett unter Vor­la­ge oder Ein­sen­dung der Ein­tritts­kar­ten nach­zu­wei­sen und bei dem Ver­kaufs­bü­ro gel­tend zu machen. Erfolgt kei­ne Benach­rich­ti­gung, dann gilt die Frist inner­halb von 14 Tagen nach dem ursprüng­li­chen Ver­an­stal­tungs­tag. Ein Ver­an­stal­tungs­ab­bruch begrün­det nur dann einen Anspruch des Besu­chers auf Erstat­tung des bezahl­ten Kas­sen­prei­ses, wenn der Abbruch in der ers­ten Hälf­te der Ver­an­stal­tung erfolgt. Der Anspruch ist durch Vor­la­ge oder Ein­sen­dung der
Ein­tritts­kar­ten nach­zu­wei­sen und inner­halb von 14 Tagen nach der Ver­an­stal­tung bei dem Ver­kaufs­bü­ro gel­tend zu machen.

7.7. Ein­lass nach Vor­stel­lungs­be­ginn
Nach Beginn einer Ver­an­stal­tung kön­nen Besu­cher mit Rück­sicht auf den Ver­an­stal­tungs­ver­lauf zu einem durch das Ein­laß­per­so­nal zu bestim­men­den Zeit­punkt in den Zuschau­er­raum auf ihre bzw. bis zur Pau­se auch auf ande­re Plät­ze ein­ge­las­sen wer­den.

7.8. Sitz­plät­ze
Der Besu­cher hat Anspruch auf einen Sitz­platz.

7.9. Spei­che­rung von Daten
Das Kaba­rett ist berech­tigt, die ihm durch die Reser­vie­rung bzw. den Ver­kauf von Karten bekann­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu spei­chern. Die­se Daten wer­den nicht an Drit­te wei­ter­ge­ge­ben.

8. Gar­de­ro­be

Für die Auf­be­wah­rung der Gar­de­ro­be gilt kei­ne Gewähr.

9. Fund­sa­chen

Es wird gebe­ten, Gegen­stän­de aller Art, die in den Räu­men des Kaba­retts gefun­den wer­den, beim Ser­vice­per­so­nal abzu­ge­ben. Den Ver­lust von Gegen­stän­den teilt der Besu­cher dem Ser­vice­per­so­nal mit.

10. Bild- und/oder Ton­auf­nah­men

Bild- (Film oder Video), Ton­auf­zeich­nun­gen und das Foto­gra­fie­ren wäh­rend der
Ver­an­stal­tun­gen sind aus urhe­ber­recht­li­chen Grün­den ver­bo­ten. Auch für zum pri­va­ten Gebrauch bestimm­te Auf­zeich­nun­gen sind kei­ne Aus­nah­men zuge­las­sen. Für die unbe­fug­te Auf­nah­me ist unab­hän­gig von der even­tu­el­len Pflicht zum Scha­dens­er­satz eine Stra­fe von 1.000,00 € zu zah­len. Zuwi­der­hand­lun­gen erfül­len den Straf­tat­be­stand des Haus­frie­dens­bru­ches und zie­hen ent­spre­chen­de Rechts­fol­gen nach sich.
Das Kaba­rett weist dar­auf hin, dass bei ein­zel­nen Ver­an­stal­tun­gen Bild­auf­nah­men her­ge­stellt wer­den. Wäh­rend ihrer Erstel­lung kann es zu Sicht­be­ein­träch­ti­gun­gen für den Besu­cher kom­men. Die betrof­fe­nen Ver­an­stal­tun­gen kön­nen im Ver­kaufs­bü­ro erfragt wer­den.

11. Haus­recht

Das Per­so­nal des Kaba­retts ist berech­tigt Besu­cher aus dem Haus zu wei­sen, wenn ande­re Besu­cher durch sie beläs­tigt wer­den. Eben­falls kön­nen Besu­cher aus den lau­fen­den Vor­stel­lun­gen gewie­sen wer­den, wenn sie die­se erheb­lich stö­ren. Dies gilt ins­be­son­de­re, wenn Besu­cher gegen das Ver­bot von Ton‑, Bild- oder Ton­bild­auf­nah­men (Zif­fer 10) ver­sto­ßen.

Stand: 12.01.2000